Satzung
Where is Home e. V.
Stand: März 2024
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Where is Home. Er hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt nach Eintragung den Zusatz „e. V.“.
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung der beruflichen Selbstbestimmung, der Vernetzung sowie der rechtlichen und gesellschaftlichen Unterstützung selbstständig tätiger Sexarbeiter*innen.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Informationsangebote zu rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen
- Vernetzungs- und Austauschformate innerhalb der Community
- Dialog mit Wissenschaft, Öffentlichkeit und Politik
- Organisation von Veranstaltungen, Workshops und Fachvorträgen
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
§ 4 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
§ 5 Vorstand
Der Vorstand besteht aus der vorsitzenden Person sowie bis zu zwei stellvertretenden Vorstandsmitgliedern.
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
§ 6 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
Sie beschließt insbesondere über:
- die Wahl des Vorstands
- Satzungsänderungen
- grundlegende Angelegenheiten des Vereins
§ 7 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Beschluss der Gründungsversammlung in Kraft.
§ 8 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern können Beiträge erhoben werden. Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Der Vorstand kann in begründeten Fällen Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.
§ 9 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 10 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Organisation, die sich für die Rechte und die Selbstbestimmung von Sexarbeiter*innen einsetzt.
§ 11 Inkrafttreten
Die Satzung wurde in der Gründungsversammlung am 15. März 2024 in Frankfurt am Main beschlossen und tritt mit diesem Datum in Kraft.